Ausrutschen in der Kantine

Ein Arbeitnehmer rutscht in der Betriebskantine auf Soße aus, die gesetzliche Unfallversicherung lehnt die Leistung ab, da es kein Arbeitsunfall ist.
Versicherungssumme: 0 € (keine Leistung). Eine private Unfallversicherung hätte geleistet!
Quelle: Cash-online.