Das ist passiert:
Dass Schadensfälle auch eine echte Herausforderung für den Versicherer sein können, beweist der Zusammenstoß eines Autos mit einem Vogel im April diesen Jahres, bei dem der PKW des Kunden erheblich beschädigt wurde. Denn Kfz-Versicherungen sichern in der Regel Schäden durch Haarwild ab – aber nicht durch Vögel.
Lösung und Ergebnis:
Dieser Fall zeigt auch eine andere Seite unserer Arbeit.
Wäre ein Reh, ein Wildschwein oder ein Hase gegen das Auto geprallt und hätte es beschädigt, stünde dem Versicherungsnehmer eine Leistung zu, nicht aber bei einem Zusammenstoß mit einem Vogel.
Die Folge: die Kosten, die durch den Tiefflieger verursacht wurden, musste der Kunde selbst tragen. Die gute Nachricht aber: da wir unseren Service immer weiter verbessern, sind im Bedingungswerk der neuesten Policegeneration jetzt auch Schäden durch Federvieh abgedeckt. Und ein Zusammenstoß mit einem Vogel im gesamten Bundesgebiet ist bestimmt wahrscheinlicher als beispielsweise ein Zusammenprall mit einem Seehund, oder? Dieser gilt nämlich tatsächlich auch als Haarwild – hätten Sie das gewusst?