Das ist passiert:
Wer wünscht sich nicht ein bisschen Schnee zu Weihnachten, um den Feiertagen eine besonders festliche Atmosphäre zu verleihen? Denn Schnee in Maßen ist schön – Schnee in Massen aber nicht. Das musste diesen Winter auch ein Landwirt in Süddeutschland erfahren, der gerade den Hof seines Vaters übernommen hatte. Denn dem Schneedruck konnte der Giebel eines seiner Gebäude nicht lange standhalten, der daraufhin einbrach. Glück im Unglück: da das Gebäude nur als Heulager diente, kamen hier weder Mensch noch Tier zu Schaden.
Lösung und Ergebnis:
Hier kommen allgemein ab einem Wert von 50.000 Euro Großschadensregulierer zum Einsatz, in diesem speziellen Fall war sogar mit einer Entschädigungssumme von 150.000 Euro zu rechnen.
Das Problem:
Aber: so hoch der Einsatz der Großschadensregulierer für eine zügige und dem Versicherungsnehmer angenehme Regulierung auch ist, bei fehlender Deckung bleiben ihnen keine Möglichkeiten, den Kunden komplett finanziell zu entschädigen. Auch dieser Versicherungsnehmer hatte zwar eine Gebäudeversicherung mit Einschluss von Elementarschäden, darüber hinaus aber keine Inhaltsversicherung.
Dass heisst im Klartext:
Der Inhalt des Lagers war durch den Schneeeinbruch unbrauchbar geworden, kann aber aufgrund fehlender Deckung nicht erstattet werden,.